Einkommensteuertabellen als PDF und mit Rechner
Einkommensteuertabellen (Grundtabelle und Splittingtabelle) und Lohnsteuertabellen für 2024, 2025, 2026 herunterladen oder als PDF-Datei berechnen.
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In einer Einkommensteuertabelle (auch Einkommenssteuertabelle) wird die Einkommensteuer (ESt) in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen dargestellt. Sie ermöglicht auch den schnellen Überblick über die Höhe der davon abhängenden zusätzlichen Steuerbeträge wie Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Zu unterscheiden sind die Grund- und Splittingtabelle. Erstere gilt für einzeln besteuerte Steuerpflichtige, zweitere für zusammenveranlagte Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Einkommen.
Mit dem Einkommensteuertabellenrechner auf dieser Seite können eine Einkommensteuertabelle für den Grundtarif (Einzelveranlagung) oder Splittingtarif (Zusammenveranlagung Verheiratete) und weitere Tabellen mit beliebigen Berechnungsintervallen erstellt werden.
Hinweis: Ab dem Jahr 2027 gibt es 2. Stufen der Reichensteuer (45% ab 250.000 und 47% ab 280.000 Euro). Die Berechnungen für 2027 und 2028 sind allerdings noch vorläufig.
Berechnungsmöglichkeiten
Auf dieser Seite lassen sich unter anderem:
- Beliebige ESt-Tabellen (Grundtabelle oder Splittingtabelle) erstellen
- Lohnsteuertabellen erstellen
- Die erstellten Tabellen als PDF-Datei herunterladen
- ESt-Vorteile für Ehegatten berechnen
- Einkommensteuertabellen im PDF-Format downloaden
- Einkommensteuertabellen für die beschränkte Steuerpflicht erstellen
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Einkommensteuertabellenarten
Einkommensteuertabellen stellen die Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen und der Veranlagungsform dar.
Einzelveranlagung: Gilt für einzelne Steuerpflichtige.
Getrennte Veranlagung: Auch für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften möglich, die ihre Einkünfte separat veranlagen möchten.
Zusammenveranlagung beim Ehegattensplitting: Gilt für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften (Homo-Ehe), bei der beide Partner zusammen veranlagt werden.
Entsprechend wird bei Einkommensteuertabellen zwischen Grundtabelle und Splittingtabelle unterschieden.
Splittingtabelle: Wird bei der Zusammenveranlagung angewendet und nutzt die Vorteile des Splittingtarifs.
Grundtabelle: Wird bei der Einzelveranlagung oder der getrennten Veranlagung verwendet.
Erläuterungen zu den Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung finden Sie hier. Die Zusammenveranlagung ist aufgrund von Progressionseffekten in der Regel günstiger als die Einzelveranlagung. Die Steuervorteile für Verheiratete oder eingetragenen Lebensgemeinschaften lassen sich mit zusätzlichen Informationen auch auf dieser Webseite zum Ehegattensplitting ermitteln. Alternativ lassen sich die durch den Splittingtarif und den Grundtarif ermittelten Steuern auf der Seite Steuertabelle.org gegenüberstellen.
Tabelle für beschränkt Steuerpflichtige: Beschränkt Steuerpflichtigen steht im Gegensatz zu unbeschrämkt Steuerpflichtigen kein Grundfreibetrag zu. Die Steuerlast ist bei gleichem Einkommen somit ungleich höher. Beispiele für die Anwendung sind etwa Auslandsrentner mit aus Deutschland bezogener Rente bei denen Deutschland das Besteuerrungsrecht hat. Diese Rentner können gegebenfalls einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und so in den Genuß des Grundfreibetrags kommen.
ESt.-Tabellenberechnung
Zur Erstellung einer Einkommenssteuertabelle können ein Starteinkommen, die Intervallgröße und die Anzahl der Berechnungsschritte als Eingabeparameter eingegeben werden. Bei der dargestellten Tabelle handelt es sich in der Standardeinstellung um die so genannte Grundtabelle. Für die Besteuerung von zusammenveranlagten Ehegatten können zudem Splittingtabellen oder kombinierte Grund-/Splittingtabellen erstellt werden. Die Einkommensteuertabellen berücksichtigen auch die sogenannte Reichensteuer (Steuersatz 45%), welche ab 2007 eingeführt wurde und seit 2008 auch für Gewinneinkünfte gilt. Die erstellten Tabellen lassen sich im Anschluss der Berechnungen als PDF-Dateien herunterladen. Der Grundfreibetrag liegt in 2025 bei 12.096 Euro. In 2026 wurde er auf 12.348 Euro angehoben. Auch weitere Faktoren, wie etwa die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte (z.B. Lohnersatzleistungen) haben Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer. Als Alternative zur Einkommenssteuertabelle kann auch der Rechner auf Einkommensteuerrechner.org verwendet werden, welcher die Einkommensteuer zum gewünschten Einkommen bei Einzelveranlagung oder Ehegattensplitting genau berechnen kann. Für die Korrektheit der Ergebnisse durch den Einkommensteuertabellen-Rechner auf dieser Seite wird keine Gewähr übernommen.
Einkommensteuer-Splittingtabellen zur Darstellung von Steuervorteilen
Die Splittingtabelle wird grundsätzlich bei zusammenveranlagten Eheleuten angewendet. Das Splittingverfahren kann auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt werden.
Im Rahmen des so genannten Gnadensplitting kommt der Splittingtarif außerdem beim Tod eines Ehepartners im Todesjahr sowie im Jahr danach zur Anwendung. Die Anwendung des Splittingtarifs wird in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen beantragt, indem das Kästchen "Zusammenveranlagung" angekreuzt wird.
Die Berechnung der Splittingtabelle wird wie folgt vorgenommen: Im ersten Schritt der Berechnung wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen halbiert. Anschließend wird die tarifliche Einkommensteuer berechnet mit dem Grundtarif auf dieses Einkommen berechnet. Der so ermittelte Steuerbetrag wird dann verdoppelt. In der Regel wird dadurch die Steuerprogression gemildert, was zu einer günstigeren Besteuerung führt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei welchen die Einzelveranlagung günstiger als die Zusammenveranlagung ist. Der Steuervorteil gegenüber der Einzelveranlagung kann in der Ehegatten-Splittingtabelle ermittelt werden. Hierzu bleibt das Einkommen des einen Steuerpflichtigen konstant, während das zvE. des anderen Steuerpflichtigen variert und hierfür jeweils der Steuervorteil des Splittingtarifs ermittelt wird.
Für Verheiratete kann das zu verst. Einkommen beider Ehegatten addiert und zur Abschätzung der Steuer in der Splittingtabelle abgelesen werden. Für den Splittingtarif muss in der Auswahlbox die "Splittingtabelle" ausgewählt werden.
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Einkommensteuer-Grundtabelle
Im Grundfall der Einkommensteuerbestimmung wird bei der Einzelveranlagung von natürlichen Personen § 25 EStG angewendet. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich in diesem Fall nach dem so genannten Grundtarif. Bei der Einzelveranlagung kann für die Steuer somit in der Grundtabelle ausgelesen werden. Der Grundtarif bzw. die Grundtabelle kommen etwa für Alleinstehende oder getrennt lebende Eheleute in Betracht.
Beschränkt Steuerpflichtige
Einkommensteuertabellen für beschränkt Steuerpflichtige sind speziell auf Personen zugeschnitten, die in Deutschland nur mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig sind, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben. Im Gegensatz zu unbeschränkt Steuerpflichtigen können beschränkt Steuerpflichtige Freibeträge wie den Grundfreibetrag oder die Zusammenveranlagung nicht nutzen. Diese Tabellen zeigen den Steuerbetrag, der auf das in Deutschland erzielte Einkommen anfällt, wie etwa für Renteneinkünfte von Auslandsrentnern. Da beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag haben, fällt die Steuerlast im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen höher aus.
Lohnsteuertabellenberechnung
Als eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer gilt die Lohnsteuer. Auf dieser Seite können Sie neben den Einkommensteuertabellen auch Lohnsteuertabellen erstellen. Hierzu kann die Lohnsteuer sowohl exakt ermittelt als auch in Abhängigkeit von Tabellenstufen dargestellt werden. Sollen hingegen die Lohnsteuer oder die Sozialversicherungabzüge für einen konstanten Lohn berechnet werden, so bietet folgender kostenlose Lohnsteuer-Rechner oder ein Netto-Brutto-Rechner einen detaillierteren Überblick. Schauen Sie auch auf dieser Webseite für Informationen zu den Lohnsteuerklassen 1-6. Alle Berechnungen auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.
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Lohnsteuertabellen als PDF-Dateien
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2026 mit 8% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2026 mit 9% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2026 mit 8% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2026 mit 9% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2025 mit 8% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2025 mit 9% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2025 mit 8% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2025 mit 9% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2024 mit 8% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2024 mit 9% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2024 mit 8% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2024 mit 9% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2023 mit 8% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2023 mit 9% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2023 mit 8% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2023 mit 9% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2022 mit 8% KiSt
Allgemeine Lohnsteuertabelle 2022 mit 9% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2022 mit 8% KiSt
Besondere Lohnsteuertabelle 2022 mit 9% KiSt
Steigender Prozentsatz bei der Einkommenbesteuerung
Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv ausgestaltet. Bis zum Grundfreibetrag fällt dabei in der Regel keine Einkommensteuer an. Ausnahmen bestehen etwa bei beschränkter Steuerpflicht oder Einkünften unter Progressionsvorbehalt. Wird dieser Steuerfreibetrag überschritten, so steigt die zu zahlende Einkommensteuer mit jedem verdienten Euro bis zum Ende der Progressionszone weiter an. Ab dieser Grenze bleibt der Steuersatz - bis zum Anstieg zur der Reichensteuer - pro verdientem Euro konstant. Die genaue Berechnungsformel für die Einkommensteuer ist in § 32 a EStG festgelegt. Unterschieden wird außerdem zwischen Grundtarif (Einzelveranlagung) und Splittingtarif (Zusammenveranlagung für Verheiratete). Für beschränkt Steurpflichtige wird kein Grundfreibetrag gewährt, so dass bereits für geringe Einkommen Steuern anfallen. Soll die Einkommensteuer für Abfindungen berechnet werden, so kann eine Steuerbegünstigung durch die so genannte Fünftelregelung (§ 34 EStG ) zur Anwendung kommen. Zur Einkommensteuerberechnung von Abfindungen kann folgender Rechner zur Abfindungsbesteuerung verwendet werden.
| Tarifzone | Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Nullzone | 0 Euro |
0% |
| Progressionszone 1 | 12.348 Euro |
14% |
| Progressionszone 2 | 17.800 Euro |
ca. 24% |
| Proportionalzone 1 | 69.879 Euro |
42% |
| Proportionalzone 2 | Ab 277.826 Euro | 45% |
| Tarifzone | Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Nullzone | 0 Euro |
0% |
| Progressionszone 1 | 12.096 Euro |
14% |
| Progressionszone 2 | 17.444 Euro |
ca. 24% |
| Proportionalzone 1 | 68.480 Euro |
42% |
| Proportionalzone 2 | Ab 277.826 Euro | 45% |
Einkommensgrenzen für den Soli
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird seit dem Jahr 2021 für die meisten Steuerzahler nur noch auf hohe Einkommen erhoben. Für geringe Einkommen gibt es jährlich sich ändernde Freibeträge. Nach Überschreiten der Freibeträge startet die sogenannte Milderungszone. In dieser steigt der Soli mit 11,9% sehr schnell an, bis der Durschnittsteuersatz von 5,5% erreicht ist. Für sehr hohe Einkommen fällt damit der volle Soli (5,5% auf die Einkommensteuer) an.
| Steuerjahr | Freigrenze bei ESt. | Zuschlagssatz Start | Regelzuschlagssatz |
|---|---|---|---|
| vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro ESt. | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2023 | 0% bis 17.543 (35.086) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2024 | 0% bis 18.130 (36.260) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2025 | 0% bis 19.950 (39.900) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
Tabellenauswertung
Mit den ESt-Tabellen lassen sich folgende Fragen schnell beantworten:
- Wie hoch ist die Einkommensteuer? Alleinstehende erstellen eine Grundtabelle und Verheiratete eine Splittingtabelle für ihr Gesamteinkommen.
- Wie hoch muss das Einkommen für ein bestimmtes Netto sein? Es kann anstelle des z. v. Eink. die Auswahl "Netto-Eink." verwendet werden.
- Welche ESt.-Ersparnis ergibt sich, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet? Die Option "Grund-/Splittingtabelle" stellt beide Besteuerungen gegenüber und berechnet die Steuerersparnis.
- Wie wird ein Hinzuverdienst besteuert? Hierzu kann eine Erhöhungstabelle erstellt werden, welche entsprechende Berechnungsfunktionen bietet.
- Wieviel muss für eine Nettoerhöhung hinzuverdient werden? Es kann auch beim Hinzuverdienst die Auswahl "Netto-Eink." verwendet werden.
Soll abgeschätzt werden, wie hoch die Steuerdifferenz bei einem bestimmten Zusatzeinkommen ist, spielt wegen der Steuerprogression in Deutschland der in der Einkommensteuertabelle berechnete Grenzsteuersatz eine wichtige Rolle. Durch den Grenzsteuersatz wird nämlich angegeben, mit welchem Steuersatz der letzte hinzuverdiente Euro versteuert wurde.
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