Fragen zur Reichensteuer

Häufige Fragen und Antworten zur Reichensteuer bzw. zum Höchststeuersatz.


Nachfolgend find Sie häufig gestellte Fragen zur Reichensteuer mit den entsprechenden Antworten.


   

Welche Personen zahlen die Reichensteuer?

Die Reichensteuer von 45% zahlen alle natürliche Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro in 2027 bzw. 277.826 Euro in 2026. Ab 280.000 Euro werden in 2027 für jeden Euro in diesm Einkommensbereich sogar 47% gezahlt. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge. Steuerpflichtige wie Arbeitnehmer mit einem sehr hohen Einkommen sowie Selbständige wie Freiberufler oder auch Gewerbetreibende können somit Reichensteuer zahlen. Weiterhin können auch Gesellschafter einer OHG oder KG mit sehr hohem z. v. Einkommen oder Immobilienbesitzer mit sehr hohen Vermietungseinkünften unter die Reichensteuer fallen. Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder AG, zahlen keine Reichensteuer sondern Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.



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Wo liegt der Unterschied zwischen Reichensteuer und Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 % und gilt in 2027 für Einkommen von 70 600 Euro bis 250.000 Euro. Die Reichensteuer greift erst ab dem Einkommen von 250.000 Euro und beträgt 45 % bzw. ab 280.000 Euro sogar 47%. Beim Spitzensteuersatz existieren außerdem Bereiche, bei denen noch nicht der volle Soli zu zahlen ist.

   

Wirkt sich der Grundfreibetrag auf die Reichensteuer aus?

Der Einkommensbereich bis zum Grundfreibetrag bleibt auch für Steuerpflichtige, die Reichensteuer zahlen, steuerfrei. Die Reichensteuer ist nur auf das Einkommen oberhalb der Reichensteuer-Grenze anzuwenden. Das Einkommen unterhalb der Reichensteuergrenze wird somit mit niedrigeren Steuersätzen besteuert.

   

Lässt sich die Kirchensteuer bei der Reichensteuer abziehen?

Ja, die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgezogen werden und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Kappungsantrag zur Verringerung der Kirchensteuer zu stellen.

   

Wird das gesamte Einkommen bei Anwendung der Reichensteuer mit 45% besteuert?

Nein, wenn das gesamte Einkommen mit 45% bzw. 47% besteuert werden würde, läge der Durchschnittsteuersatz bei 45% oder sogar bei 47%. Aber auch bei bei der Anwendung der Reichensteuer werden die Einkommensbereiche unterhalb der Reichensteuer-Schwelle mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert. Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag (2027: 12.564 Euro) etwa, wird in der Regel überhaupt nicht besteuert. Der durchschnitll. Steuersatz auf das gesamte Einkommen fällt aus diesem Grunde immer geringer als der Reichensteuersatz von 45%.

   

Welche zusätzliche Steuern sind zu berücksichtigen?

Auch im Einkommensbereich des Höchststeuersatzes bzw. der Reichensteuer sind zusätzlich der Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer) als Zuschlagsteuern zu berücksichtigen. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe wiederum abugsfähig.


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