Grenzsteuersatz
Hier gib es einen Überblick über den Grenzsteuersatz und wie er das Einkommen beeinflusst. Zusätzlich können Online Berechnungen für 2024, 2025 oder 2026 durchgeführt werden
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Der Grenzsteuersatz (GStS) ist der Steuersatz, der für den zuletzt hinzuverdienten Euro angewendet wird. Bei der Einkommensteuer in Deutschland ist der Grenzsteuersatz wegen des progressiven Steuersatzes stets höher als der Durchschnittssteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist besonders wichtig, wenn es darum geht, eine Steuerberechnung auf zusätzliches Einkommen bzw. den Hinzuverdienst vorzunehmen. Einen guten Überblick kann eine Grenzsteuersatz Tabelle zur Veranschaulichung bieten.
Grenzsteuersatz-Bereiche bei der Einkommensteuer
| Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum 0% | Bis 12.348 Euro | Bis 24.696 Euro |
| Progressionszonen 14% |
12.348 Euro |
24.696 Euro |
| Spitzensteuersatz 42% | 69.879 Euro |
139.758 Euro |
| Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
| Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum 0% | Bis 12.096 Euro | Bis 24.192 Euro |
| Progressionszonen 14% |
12.096 Euro |
24.192 Euro |
| Spitzensteuersatz 42% | 68.480 Euro |
136.860 Euro |
| Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist in den mittleren Zonen progressiv ausgestaltet. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 Euro in 2026) fällt in der Regel keine Steuer an. Der Grenzsteuersatz beträgt in diesem Bereich daher 0%. Von da an steigt der Grenzsteuersatz mit einem Eingangssteuersatz von 14% bis auf 42% an. Im oberen Einkommensbereich befinden sich zwei Zonen, in denen der Steuersatz konstant bleibt. Diese Proportionalzonen starten in 2026 für Einzelveranlagte bei 69.879 Euro (42% Spitzensteuersatz) und bei der Reichensteuer ab 277.826 Euro (45%). Bei Zusammenveranlagten werden die Einkünfter beider Ehegatten zusammengezählt. Insofern verdoppeln sich jeweils die Einkommensbereiche für die Grenzsteuersätze. Weitere Infos zum Spitzensteuersatz von 42% finden Sie auf der entsprechenden Unterseite. Werden neben der Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (9% der ESt) berücksichtigt, liegt der diesbezügliche Grenzsteuersatz im Bereich der Reichensteuer bei ca. 51,75%, wobei die gezahlte Kirchensteuer allerdings als Sonderausgabe von der Steuer abzugsfähig ist. Der Grenzsteuersatz kann sich bei zusätzlichen Einkünften unter Progressionsvorbehalt ändern. Auch bei außerordentlichen Einkünften im Sinne der Fünftelregelung verändern sich die Grenzsteuersätze. Weitere Infos gibt es auf der Seite Fuenftelregelung.info.
| Jahr | Progressionszonen 14-42% | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
|---|---|---|---|
| 2026 | ab 12.348 Euro | 69.879 Euro | 277.826 Euro |
| 2025 | ab 12.096 Euro | 68.480 Euro | 277.826 Euro |
| 2024 | ab 11.784 Euro | 66.480 Euro | 277.826 Euro |
| 2023 | ab 10.908 Euro | 62.809 Euro | 277.826 Euro |
| Jahr | Progressionszonen 14-42% | Spitzensteuersatz 42% ab | Reichensteuer 45% ab |
|---|---|---|---|
| 2026 | ab 24.696 Euro | 139.758 Euro | 555.652 Euro |
| 2025 | ab 24.192 Euro | 136.860 Euro | 555.652 Euro |
| 2024 | ab 23.568 Euro | 132.960 Euro | 555.652 Euro |
| 2023 | ab 21.816 Euro | 125.618 Euro | 555.652 Euro |
| Steuerjahr | Freigrenze bis ESt. | Steuersatz Start | Regelsteuersatz |
|---|---|---|---|
| vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro ESt. | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2023 | 0% bis 17.543 (35.086) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2024 | 0% bis 18.130 (36.260) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2025 | 0% bis 19.950 (39.900) Euro ESt. | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
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| Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 12.000 | 0 | 0,00 % | 0,00 % |
| 16.000 | 633 | 3,96 % | 20,68 % |
| 20.000 | 1.570 | 7,85 % | 24,73 % |
| 24.000 | 2.587 | 10,78 % | 26,12 % |
| 28.000 | 3.660 | 13,07 % | 27,50 % |
| 32.000 | 4.787 | 14,96 % | 28,89 % |
| 36.000 | 5.971 | 16,59 % | 30,27 % |
| 40.000 | 7.209 | 18,02 % | 31,66 % |
| 44.000 | 8.503 | 19,33 % | 33,04 % |
| 48.000 | 9.852 | 20,53 % | 34,43 % |
| 52.000 | 11.257 | 21,65 % | 35,81 % |
| 56.000 | 12.717 | 22,71 % | 37,20 % |
| 60.000 | 14.233 | 23,72 % | 38,58 % |
| 64.000 | 15.804 | 24,69 % | 39,96 % |
| 68.000 | 17.430 | 25,63 % | 41,35 % |
| 72.000 | 19.104 | 26,53 % | 42,00 % |
| 76.000 | 20.784 | 27,35 % | 42,00 % |
| 80.000 | 22.464 | 28,08 % | 42,00 % |
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2026?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2026:
1) bis 12.348 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) über 12.348 Euro bis 69.879 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) mehr als 69.879 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Verdoppelung der Einkommensbeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2025?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2025:
1) bis 12.096 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 12.096 Euro bis 68.480 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 68.480 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Bei zusammenveranlagten Ehegatten Verdoppelung der Einkommensbeträge. Kirchensteuer und der Soli sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2024?
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2024:
1) bis 11.784 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 11.784 Euro bis 66.480 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 66.480 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Für zusammenveranlagten Ehegatten kommt es zu einer Verdoppelung der Einkommensbeträge. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz 2023?
Die Grenzsteuersätze 2023 für die Einkommensteuer stellen sich innnerhalb der genannten Einkommensstufen folgendermaßen dar.
1) bis 10.908 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 10.908 Euro bis 62.809 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 62.809 Euro bis 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 277.826 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Einkommensbeträge entsprechend. Zu berücksichtigen sind gegebenenfalls außerdem die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Online Berechnung der Grenzsteuersatzwerte
Auf dieser Seite lassen sich für 2026 und früher der Grenzsteuersatz und die Einkommensteuer berechnen. Ebenso kann der Steuersatz für einen beliebigen Hinzuverdienst ermittelt werden. Die Grenzsteuersätze werden sowohl auf die Einkomensteuer als auch auf die gesamte Steuerlast (also inkl. KiSt. und Solz.) in einer Grenzsteuersatz-Tabelle berechnet. Dabei wird auch die entsprechende Tarifzone angezeigt. Die möglichen Werte sind: (G)rundfreibetrag, (P)rogressivzone, (S)pitzensteuersatz und ((R)eichensteuer. Außerdem werden der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer sowie der daraus abgeleitete Grenzsteuersatz dargestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse erfolgt nicht. Die Grenzsteuersätze lassen sich außerdem in folgender Einkommensteuertabelle sowohl für die Grundtabelle als auch für die Splittingtabelle kostenlos berechnen.
Falls die Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf den Nettolohn berechnet werden sollen, so sind ebenfalls die veränderten Sozialversicherungbeiträge zu berücksichtigen.
Aussagekraft der Grenzsteuerbelastung
Informationen der Grenzsteuerbelastung gegenüber dem durchschnittlichen Steuersatz haben den Vorteil, dass hierdurch die Besteuerung des Hinzuverdienstes bestimmt wird.
Beispiel für 2026: Bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von 12.348 Euro beträgt die Steuer wegen des Grundfreibetrages 0 Euro. Steigt das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro, so beträgt die Steuer 14 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt dann 0,15% (14 Euro / (12.348 Euro+100 Euro) * 100). Nur die Einkommenserhöhung von 100 Euro wird bei diesem Einkommen mit 14 Euro - also 14% (Grenzsteuersatz auf die letzten 100 Euro) - versteuert. Hier besteht also ein großer Unterschied zwischen durchschnittlichem Steuersatz und Grenzsteuersatz.
Falls die Besteuerung eines Hinzuverdienstes beurteilt werden soll, ist daher bei progressiven Steuersätzen grundsätzlich eher der Grenzsteuersatz hilfreich als der durchschnittliche Steuersatz.
Mögliche Steuerersparnis
Der Grenzsteuersatz spielt eine wichtige Rolle bei der Einschätzung, wie viel Steuern durch steuersparende Maßnahmen wie Sonderausgaben, Werbungskosten oder Investitionen gespart werden können. Da der Grenzsteuersatz auf den zuletzt verdienten Euro angewendet wird, gilt folgende Regel: Je höher der Grenzsteuersatz ist, desto mehr lässt sich mit jeder steuermindernden Maßnahme sparen.
Beispiel: Der Steuerpflichtige A kann ein Fachbuch im Wert von 100 Euro von der Steuer absetzen. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt im Bereich des Grenzsteuersatzes von 42% (Spitzensteuersatz). Durch die Reduzierung des Einkommens um 100 Euro spart er somit 42 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen von B liegt unter dem Grundfreibetrag: Der Grenzsteuersatz beträgt hier 0%. B kann also keine Steuer sparen. Läge das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro knapp über dem Grundfreibetrag, könnte er immerhin 14 Eruo (Eingangssteuersatz 14%) sparen, wenn er das Buch absetzt.
Beispiel für zusätzliche Einkünfte
Der Grenzsteuersatz spielt auch bei Gehaltserhöhungen, Einmalzahlungen oder zusätzlichen Einkünften eine wichtige Rolle. Er zeigt an, wie das Zusatzeinkommen besteuert wird und was vom Hinzuverdienst übrig bleibt. Er ist daher bei Steueroptimierungen im Bereich der Einkommensteuer in der Regel aussagekräftiger als der Durchschnittssteuersatz. Schauen Sie sich zur Veranschaulichung im Einkommensteuerrechner den Ø-Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) auf den Hinzuverdienst an und vergleichen Sie ihn mit dem Ø-Steuersatz auf das Gesamteinkommen. In der Beispielrechnung in folgender Tabelle beträgt der Ø-Steuersatz für die ESt 28,8% und liegt zwischen dem Grenzsteuersatz für Einkommen von 30.000 Euro und 31.000 Euro. Die Durchschnittssteuersätze für die beiden zuletzt genannten Einkommen liegen hingegen nur bei 14,71 % und 15,16 %. Sie sind somit zur Abschätzung des Nettohinzuverdienstes ungeeignet.
| Eingaben und Ergebnisse | Berechnung 1 | Berechnung 2 | Hinzuverdienst |
|---|---|---|---|
| Einkommen | 30.000,00 | 31.000,00 | 1.000,00 |
| Einkommensteuer | 4.412,00 | 4.700,00 | 288,00 |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kirchensteuer | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Steuer gesamt | 4.412,00 | 4.700,00 | 288,00 |
| Verbleibender Nettobetrag | 25.588,00 | 26.300,00 | 712,00 |
| Ø Steuersatz ESt. | 14,71 % | 15,16 % | 28,80 % |
| Grenzsteuersatz ESt. | 28,68 % | 29,04 % | 29,04 % |
| Ø Steuersatz Gesamt | 14,71 % | 15,16 % | 28,80 % |
| Grenzsteuersatz Gesamt | 28,68 % | 29,04 % | 29,04 % |
PDF-Tabellen
Grenzsteuersatztabelle 2025 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Grenzsteuersatztabelle 2025 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
Grenzsteuersatztabelle 2024 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Grenzsteuersatztabelle 2024 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
Grenzsteuersatztabelle 2023 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Grenzsteuersatztabelle 2023 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
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