Spitzensteuersatz für 2024, 2025, 2026
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland und wer muss ihn ab welchem Einkommen zahlen? Hier lässt sich der Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025, 2026 online berechnen.
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Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland beträgt 42 % und wird in 2026 bei Alleinstehenden im Einkommensbereich von 69.879 Euro bis 277.826 Euro angewendet. Er betrifft in diesem Jahr knappe 3 Millionen Steuerpflichtige. Für das gemeinsame Einkommen von Verheirateten oder Lebenspartnern gelten doppelt so hohe Einkommensgrenzen. Der Spitzensteuersatz ist nicht der höchste Steuersatz, denn die Reichensteuer in der Proportionalzone II des Einkommentsteuertarifs ist noch höher und beträgt 45% (bzw. 47,48% inklusive Solidaritätszuschlag).

| Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 14.000 | 256 | 1,83 % | 17,02 % |
| 20.000 | 1.570 | 7,85 % | 24,73 % |
| 26.000 | 3.117 | 11,99 % | 26,81 % |
| 32.000 | 4.787 | 14,96 % | 28,89 % |
| 38.000 | 6.583 | 17,32 % | 30,96 % |
| 44.000 | 8.503 | 19,33 % | 33,04 % |
| 50.000 | 10.548 | 21,10 % | 35,12 % |
| 56.000 | 12.717 | 22,71 % | 37,20 % |
| 62.000 | 15.011 | 24,21 % | 39,27 % |
| 68.000 | 17.430 | 25,63 % | 41,35 % |
| 74.000 | 19.944 | 26,95 % | 42,00 % |
| 80.000 | 22.464 | 28,08 % | 42,00 % |
Spitzensteuersatzberechnung
Der Spitzensteuersatz sowie der Höchststeuersatz (Reichensteuer) sind Grenzsteuersätze. Dies bedeutet, dass sie nur auf den Teil des Einkommens angewendet werden, der über bestimmten Einkommensschwellen liegt. Der durchschnittliche Steuersatz ist aufgrund der Steuerprogression allerdings deutlich niedriger. Das hängt mit folgender Berechnungsweise zusammen:
Eingangssteuersatz: Der Eingangssteuersatz beträgt nur 14 % und wird auf Einkommen angewendet, das den Grundfreibetrag knapp überschreitet. Im Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei 12.348 Euro. Für Einkommensbereiche darunter wird keine Steuer gezahlt.
In der Steuerprogressionszone steigt der Steuersatz von 14 % kontinuierlich an und erreicht bei einem Einkommen von 69.879 Euro den Spitzensteuersatz von 42 %. In dieser ersten Proportionalzone bleibt der Steuersatz bis zu einem Einkommen von 277.826 Euro konstant bei 42 %.
Danach greift der Reichensteuersatzvon 45 %. Er wird auf Einkommen angewendet, das über 277.826 Euro liegt.
Rechenbeispiel für das Steuerjahr 2022
Zu versteuerndes Einkommen: 70.000 Euro
Grundfreibetrag: 9.984 Euro: Keine Einkommensteuer
Progressionszonen I und II (9.985 Euro - 68.430 Euro): Einkommensteuer: 15.423,00 Euro (32,18 %)
Spitzensteuersatz (68.430 Euro - 70.000 Euro): Einkommensteuer: 4.709 Euro (42 %)
Gesamte Steuerbelastung: Einkommensteuer: 20.132,00 Euro, durchschnittlicher Steuersatz: 28,76 %
Zusätzlich zu diesen Steuersätzen erhöhen sich die Abgaben durch den Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) und, falls zutreffend, durch die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer).
Mit dem Einkommensteuer-Rechner lassen sich die Steuersätze für die Einkommensteuer und die Gesamtsteuerbelastung individuell berechnen. Es können auch Einkünfte unter Progressionsvorbehalt (ALG1, KrankenGeld, Kurzarbeitergeld ...) berücksichtigt werden, welche die Steuersätze ändern. Zudem kann eine Spitzensteuersatz-Tabelle erstellt werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse erfolgt nicht.
Alternativ zu dem Steuerrechner auf dieser Seite können die individuellen Spitzensteuersätze und Grenzsteuersätze in Einkommensteuertabellen aufgelistet werden. Verheiratete verwenden hierzu eine Splittingtabelle, während Alleinstehende eine Grundtabelle nutzen können.

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(Spitzen-)Steuersätze in anderen Steuerarten
Die Lohnsteuer ist nur eine andere Form der Einkommensteuer, welche vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu entrichten ist. Es gelten daher für die Lohnsteuerberechnung die gleichen Spitzensteuersätze wie bei der Einkommensteuer.
Für die Steuersätze bei der Gewerbesteuer (Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften) sind die Gemeinden zuständig, welche die so genannten Gewerbesteuer-Hebesätze festlegen. Diese liegen in der Regel bei ca. 400%, was einem Gewerbesteuersatz von 14% entspricht. Der höchste Hebesatz für die Gewerbesteuer wird im Eifeldorf Dierfeld mit 900 Prozent festgesetzt, was einem Gewerbesteuersatz von 31,5% entspricht. Um die Durchschnittssteuersätze bei der Gewerbesteuer zu ermitteln, müssen eventuelle Freibeträge und die Anrechnung auf die Einkommensteuer bei natürlichen Personen berücksichtigt werden. Zur genauen Ermittlung lässt sie hier die Gewerbesteuer berechnen.
Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer von 15% zzgl. Solidaitätzuschlag. Auf der folgenden Seite können Sie hierzu die Körperschaftsteuer berechnen.
Bei der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer liegen die Spitzensteuersätze bei 30% in der Steuerklasse 1, bei 43% in der Steuerklasse 2 und 50% in der Steuerklasse 3. Auf der folgenden Seite lässt sich die Erbschaftsteuer berechnen.
Zu erwähnen sind noch die höchsten Steuersätze bei der Umsatzsteuer (19% bzw. 7%) und bei der Grunderwerbsteuer (6,5% in einigen Bundesländern). Hier können Sie die Grunderwerbsteuer berechnen.
Unterschied zur Reichensteuer
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % und gilt für den Einkommensbereich von 69.879 Euro bis 277.826 Euro. Die Reichensteuer ist ein erhöhter Steuersatz von 45 % für Einkommen über 277.826 Euro.
Spitzensteuersatz 2026
Der Grundfreibetrag in 2026 liegt bei 12.348 Euro. Der Spitzensteuersatz in diesem Jahr beträgt in der Zone von 69.879 Euro bis 277.826 Euro 42%. Erst ab einem Einkommen in Höhe von 277.826 Euro beträgt der Höchststeuersatz dann 45% für jeden weiteren Euro. Infos über die Spitzensteuersätze finden Sie auch auf der Seite Einkommensteuerrechner.com.de/ Steuersatz.php.
| Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum 0% | Bis 12.348 Euro | Bis 24.696 Euro |
| Progressionszonen 14% |
12.348 Euro |
24.696 Euro |
| Spitzen­steuersatz 42% | 69.879 Euro |
139.758 Euro |
| Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Spitzensteuersatz 2025
Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 Euro fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Einkommensteuersatz von 14% bis zum Spitzensteuersatz auf 42%. Dieser Steuersatz der ersten Proportionzone liegt in 2025 im Einkommensbereich von 68.480 Euro bis 277.826 Euro und beträgt 42%. Der Steuersatz für die Reichensteuer im Einkommensbereich ab 277.826 Euro beträgt auch in 2025 45%. Zu berücksichtigen sind ebenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Falle des Ehegattensplitting verdoppeln sich die Einkommensgrenzen entsprechend.
| Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum 0% | Bis 12.096 Euro | Bis 24.192 Euro |
| Progressionszonen 14% |
12.096 Euro |
24.192 Euro |
| Spitzen­steuersatz 42% | 68.480 Euro |
136.860 Euro |
| Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Spitzensteuersatz 2024
Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 11.784 Euro. Danach steigt der Einkommensteuersatz in der Progressionzone bis 66.480 Euro kontinuierlich von 14% bis auf 42%. Der Spitzensteuersatz von 42% findet im Steuerjahr 2024 Anwendung für Einkommen ab 66.480 Euro. Ab einer Einkommenshöhe von 277.826 Euro liegt der Reichensteuersatz bei 45%. Für zusamenveranlagte Ehegatten verdoppeln sich die Einkommensbeträge.
| Tarifzonen / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum 0% | Bis 11.784 Euro | Bis 23.568 Euro |
| Progressionszonen 14% |
11.784 Euro |
23.568 Euro |
| Spitzen­steuersatz 42% | 66.480 Euro |
132.960 Euro |
| Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
PDF-Tabellen
Spitzensteuersatztabelle 2025 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Spitzensteuersatztabelle 2025 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
Spitzensteuersatztabelle 2024 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Spitzensteuersatztabelle 2024 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
Spitzensteuersatztabelle 2023 Grundtarif Kirchensteuer 9%
Spitzensteuersatztabelle 2023 Splittingtarif Kirchensteuer 9%
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag auf den Spitzensteuersatz?
Der Solidaritätszuschlag beträgt für höhere Einkommen 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer, was den Gesamtsteuersatz effektiv erhöhen kann. Für geringere Einkommen gibt es zum Soli eine Freigrenze, so dass Geringverdiener keinen Soli zu entrichten haben.
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