Steuersätze für 2024, 2025 oder 2026
Auf dieser Seite kann online der durchschnittliche Steuersatz und der Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer in Deutschland berechnet werden. Außerdem gibt es Infos zu ermäßigten Steuersätzen, Eingangssteuersätzen, Spitzensteuersatz oder persönlichem Steuersatz sowie Steuersätzen in weiteren Steuerarten..
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Der Steuersatz ist der Prozentsatz der Steuer gemessen am Einkommen, mit dem ein bestimmtes Einkommen besteuert wird. In Deutschland ist das Steuersystem für die Einkommensteuer progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Der Steuersatz wird berechnet, indem die Steuer durch das zu versteuernde Einkommen geteilt und mit 100 multipliziert wird. Zahlt also jemand bei einem Einkommen von 100.000 Euro 30.000 Euro, so beträgt der Steuersatz 30%. Nachfolgend werden wichtige Aspekte und Daten zum Steuersatz in Deutschland dargestellt.
Einkommensteuersatz-Berechnung
Die Berechnung des Steuersatzes in Deutschland erfolgt für die Einkommensteuer gemäß §32a EStG nach einem progressiven Tarif. Demnachsteigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen bis zu gewissen Grenzen. Zur Berechnung wird das prozentuale Verhältnis der Steuer und des zu versteuernden Einkommens bestimmt.
Es gilt die Steuersatz-Formel:
Steuersatz = (Steuer / zu versteuerndes Einkommen) * 100
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| Zu verst.Eink. | Einkommensteuer | Durchschn. Steuersatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 12.000 | 0 | 0,00 % | 0,00 % |
| 16.000 | 633 | 3,96 % | 20,68 % |
| 20.000 | 1.570 | 7,85 % | 24,73 % |
| 24.000 | 2.587 | 10,78 % | 26,12 % |
| 28.000 | 3.660 | 13,07 % | 27,50 % |
| 32.000 | 4.787 | 14,96 % | 28,89 % |
| 36.000 | 5.971 | 16,59 % | 30,27 % |
| 40.000 | 7.209 | 18,02 % | 31,66 % |
| 44.000 | 8.503 | 19,33 % | 33,04 % |
| 48.000 | 9.852 | 20,53 % | 34,43 % |
| 52.000 | 11.257 | 21,65 % | 35,81 % |
| 56.000 | 12.717 | 22,71 % | 37,20 % |
| 60.000 | 14.233 | 23,72 % | 38,58 % |
| 64.000 | 15.804 | 24,69 % | 39,96 % |
| 68.000 | 17.430 | 25,63 % | 41,35 % |
| 72.000 | 19.104 | 26,53 % | 42,00 % |
| 76.000 | 20.784 | 27,35 % | 42,00 % |
| 80.000 | 22.464 | 28,08 % | 42,00 % |
Welche Einkommensteuersätze gibt es?
Bei der Einkommensteuer fällt für Einkommen bis zum Grundfreibetrag regelmäßig keine Steuer an. Der Steuersatz ist in diesem Bereich somit 0 Prozent. Danach steigt der Einkommensteuersatz in 2 Progressionszonen für jeden hinzuverdienten Euro allmählich von 14% (Einstiegssteuersatz) bis auf 42% an. In den beiden folgenden Proportionalzonen bleibt der Steuersatz dann für jeden weiteren verdienten Euro konstant bei 42% (Spitzensteuersatz) bzw. später für sehr hohe Einkommen bei 45% (Reichensteuer). Danach erhöht sich der Einkommensteuersatz nicht mehr.
| Tarifzone / (Grenz-) Steuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum steuerfrei | Bis 12.096 Euro | Bis 24.192 Euro |
| Progressionszonen steigend von 14% |
12.096 Euro |
24.192 Euro |
| Spitzensteuersatz konstant 42% | 68.480 Euro |
136.860 Euro |
| Reichensteuer konstant 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
| Tarifzone / (Grenz-) Steuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
|---|---|---|
| Existenzminimum steuerfrei | Bis 12.348 Euro | Bis 24.696 Euro |
| Progressionszonen steigend von 14% |
12.348 Euro |
24.696 Euro |
| Spitzensteuersatz konstant 42% | 69.879 Euro |
139.758 Euro |
| Reichensteuer konstant 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Steuersätze in 2026
Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 12.348 Euro. Der Steuersatz entspricht in diesem Bereich damit 0%. Zwischen 12.348 Euro und 69.879 Euro steigt der Einkommenssteuersatz von 14% auf 42%. In der Proportionalzone von 69.879 Euro bis 277.826 Euro liegt der Steuersatz bei 42% und in der Zone danach bei 45%.
| Jahr | 42% Spitzensteuersatz ab | 45% Reichensteuer ab |
|---|---|---|
| 2026 | 69.879 Euro | 277.826 Euro |
| 2025 | 68.480 Euro | 277.826 Euro |
| 2024 | 66.480 Euro | 277.826 Euro |
| 2023 | 62.809 Euro | 277.826 Euro |
Steuersätze in 2025
Bis zu einem Einkommen von 12.096 Euro fällt in diesem Steuerjahr grudsätzlich keine Steuer an, so dass der Einkommenssteuersatz für diesen Bereich 0% beträgt. Von 12.096 Euro bis 68.480 Euro steigt der Steuersatz von 14% auf 42% an. In der Zone von 68.480 Euro bis 277.826 Euro liegt der Steuersatz durchgehend bei 42%. Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 277.826 Euro beträgt der Reichen-Steuersatz dann 45%.
Steuersätze in 2024
Der ESt-Steuersatz liegt bis zu einem Einkommen von 11.784 Euro in der Regel bei 0 Euro.Im Bereich von 11.784 Euro bis 66.480 Euro steigt er von 14% auf 42%. In der Zone zwischen 66.480 Euro und 277.826 Euro liegt der Steuersatz bei 42% und danach ab 277.826 Euro bei 45%
Steuersatzrechner
Mit dem Steuersatzrechner können sowohl der durchschnittliche Steuersatz als auch der Grenzsteuersatz für die Einkommensteuer sowie die Gesamtsteuerbelastung berechnet werden. Der Rechner berücksichtigt auch Progressionseinkünfte, wie etwa das Arbeitslosengeld 1, welche Einfluss auf die Steuersätze haben. Schauen Sie hierzu auf der Seite mit diesem Progressionsvorbehalt-Rechner. Steuersatzänderungen können zudem durch die Anwendung der Fünftelregelung auftreten oder durch den ermäßigten Steuersatz nach §34 (3) EStG. Die Steuersätze für das Einkommen von Ehegatten können in einer Splittingtabelle abgelesen werden.
Für die Berechnung von progressiven Steuersätze in Deutschland kann je nach Besteuerungsart ein Einkommensteuerrechner, ein Lohnsteuerrechner oder Erbschaftsteuerrechner verwendet werden. Für Steuerarten mit linearen Steuersätzen finden Sie hier einen Körperschaftsteuerrechner, Umsatzsteuerrechner, Gewerbesteuerrechner oder Grunderwerbsteuerrechner. Zudem können Sie eine Steuersatz-Tabelle erstellen. Die Ergebnisse der Rechner sind ohne Gewähr.
Persönlicher Steuersatz
Der persönliche Steuersatz richtet sich nach dem individuellen Einkommen und steigt ab dem Grundfreibetrag mit zunehmender Einkommenshöhe zunehmend an. Zur Bestimmung des persönlichen Steuersatzes kann eine Steuersatztabelle erstellt und entsprechend des eigenen Einkommens ein individueller Steuersatz in der Tabelle abgelesen werden.
| Zeitraum | Freigrenze für ESt.-Bereich | Zuschlagssatz Anfang | Regelzuschlagssatz |
|---|---|---|---|
| vor 2021 | 0% bis 972 (1.944) Euro | 20% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2021 | 0% bis 16.956 (33.912) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2023 | 0% bis 17.543 (35.086) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2024 | 0% bis 18.130 (36.260) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
| ab 2025 | 0% bis 19.950 (39.900) Euro | 11,9% der ESt. | 5,5% der ESt. |
Beispiel: Versteuerung Zusatzeinkommen
Um den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln, wird einfach die Steuer durch das Einkommen geteilt. Der durchschnittliche Steuersatz ist bei progressiven Steuersätzen allerdings nicht dazu geeignet, herauszufinden, welche Steuer auf ein zusätzliches Einkommen zu entrichten ist. Denn der Hinzuverdienst wird nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz versteuert, sondern mit einem der Progression entsprechenden höheren Steuersatz.
Beispielrechnung für das Steuerjahr 2025, zu versteuerndes Einkommen: 80.000 Euro
Bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.
Ab 68.480 Euro unterliegt das Einkommen dem Spitzensteuersatz (42%). Die Einkommenssteuer beträgt im Beispiel 22.688 Euro und der Ø-Steuersatz 28,36 %. Der Grenzsteuersatz hingegen liegt bei 42%. Werden nun 100 Euro hinzuverdient, werden diese nicht mit dem Durchschnittssteuersatz von 28,36% sondern mit dem Grenzsteuersatz von 42% (= 42 Euro Einkommensteuer) versteuert.
Einen guten Überblick über die Steuersätze in Abhängigkeit vom zu versteuerndem Einkommen bieten Einkommensteuertabellen, wie Splittingtabellen für Ehegatten oder Grundtabellen für Alleinstehende.
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